Anhang
ANHANG
Allgemeines
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ist entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer (drei bis sieben Jahre für immaterielle Vermögensgegenstände und drei bis 15 Jahre für Sachanlagen sowie bis zu 50 Jahren für Gebäude) stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen ab, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. In der Vergangenheit wurden teilweise steuerlich motivierte Abschreibungen gemäß § 254 HGB a.F. vorgenommen. Die Abschreibungsmethode auf bis zum 31.12.2009 zugegangene Altbestände wurde gemäß Artikel 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten. Hieraus ergaben sich im Berichtsjahr in geringem Umfang höhere Abschreibungen. Auch für die künftigen Jahre werden hieraus keine erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen erwartet. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 250,00 bis einschließlich EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen von voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Einstandspreisen. Bei schwankenden Einstandspreisen werden gewogene Durchschnittspreise angesetzt, sofern nicht niedrigere Werte nach dem Niederstwertprinzip zu berücksichtigen sind.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden alle Posten, die vor mehr als einem Jahr fällig waren, zu 100 % einzelwertberichtigt. Bei den übrigen Forderungen erfolgen bei erkennbaren Ausfallrisiken entsprechende Einzelwertberichtigungen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung (1 % Inland, 2 % Ausland) zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Forderungen, die auf ausländische Währung lauten, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst und mit dem Barwert angesetzt.
Ausgaben und Einnahmen, sobald sie Aufwendungen bzw. Erträge für künftige Perioden betreffen, werden als Rechnungsabgrenzungsposten aktivisch bzw. passivisch abgegrenzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Kostensteigerungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach dem ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren. Dabei wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, ein Rechnungszins auf Basis eines 10-Jahres-Durchschnitts von 2,06 % (Vorjahr: 1,90 %) für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren und eine Anpassung der laufenden Renten von 2,5 % p.a. zugrunde gelegt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung gemäß § 253 Abs. 6 HGB mit Zins auf Basis des 7-Jahres-Durchschnitts und Zins auf Basis des 10-Jahres-Durchschnitts führt zu einem Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR –30.338 (Vorjahr EUR –12.746). Die Auswirkungen aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen.
Darüber hinaus bestehen rückgedeckte Pensionszusagen, die gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Aktivwert aus den Rückdeckungsansprüchen zu saldieren waren. Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Zeitwert (Aktivwert) der Rückdeckungsversicherung von TEuro 855 (Vorjahr: TEuro 836). Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen in Höhe von TEuro 38 mit Erträgen in Höhe von TEuro 19 verrechnet.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten, die auf ausländische Währung lauten, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.